Haus "SHALIMAR"Steilküste bei St. Finian's BayKerry Coastal Cottages

Ihr Irland Ferienhaus in Kerry

Cottages und FerienAllgemeine Geschäftsbedingungen 

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AGB's

Impressum

Datenschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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DRUCKVERSION ( pdf )

 

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und KERRY COASTAL COTTAGES regelt sich nach den  folgenden Rechtsbedingungen, die gesetzliche Bestimmungen erfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit dem Mietvertrag für sich und für die von ihm angemeldeten Reisenden diese Bedingungen als verbindlich an.

1. Anmeldung, Bestätigung

a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde KERRY COASTAL COTTAGES (im folgenden KCC genannt) den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an, wobei der Kunde sich an sein Angebot bis zur Zu- oder Absage von KCC bindet. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein; er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Personen. Der Mietvertrag wird für KCC bzw. die Besitzer des Hauses verbindlich, wenn dem Kunden die Buchung und der Preis schriftlich bestätigt wird, was umgehend, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen erfolgt.

b) KCC tritt als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Besitzer des Hauses auf.  Das Vertragsverhältnis kommt also direkt zwischen dem Kunden und dem Hausbesitzer zustande, dessen Name und Anschrift auf Wunsch bekannt gegeben wird. KCC haftet lediglich für die auf seinen Internetseiten und im Vermittlungsvertrag gemachten Angaben und für die korrekte Abwicklung der Buchung.

b) Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist KCC an das neue Angebot 7 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

 

2. Bezahlung

a) Bei Vertragsabschluss wird bei Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises fällig. Diese wird per Euro- Überweisung geleistet. IBAN und BIC befinden sich auf dem Mietvertrag.

b) Die Restzahlung ist 60 Tage vor Mietbeginn ebenfalls per Euro-Überweisung fällig. 

c)  Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, kann KCC den Vertrag kündigen und die in Ziffer 5 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

 

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Objektbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben des Mietvertrages.

 

4. Reiseunterlagen

Die kompletten Reiseunterlagen werden in der Regel mit dem Mietvertrag ausgehändigt.

 

5. Rücktritt durch den Kunden / Ersatzperson / Änderung / Umbuchung

a) Der Kunde kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KCC. KCC empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Fall einer Stornierung fallen  (pauschalierte) Stornogebühren an. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 14 dieser Geschäftsbedingungen!

b) Macht KCC eine pauschalierte Entschädigung gemäß 5.a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.

c) Gelingt es, KCC, einen anderen Kunden für den gleichen Zeitraum und den selben Bedingungen zu finden, werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 25% des Mietpreises berechnet.

d) Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, eine Ersatzperson für die gebuchte Leistung zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Leistung entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch KCC  tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Die KCC durch diese Änderung entstehenden Kosten werden dem Kunden mit 50€ berechnet.

e) Sollte der Kunde nach der Buchung des Hauses eine wesentliche Änderung  wünschen (Zeitraum, Objekt), so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt.

 

5.1. Rücktritt / Umbuchung bedingt durch COVID-19

Nachdem die WHO (Weltgesundheitsorganisation) den Ausbruch von COVID-19 als globale 
Pandemie erklärt hat, sind COVID-19 und seine Folgen nicht mehr unvorhergesehen oder 
unerwartet. Es wird daher empfohlen, die Stornierungsbedingungen vor der Buchung und 
insbesondere unsere Stornierungsbedingungen bezüglich der Einbehaltung der nicht 
erstattbaren Anzahlung zu verstehen.
 
Sie können das Datum Ihrer Buchung per Email bis 61 Tage vor Ihrem Ankunftsdatum ändern. 
Eine Umbuchung unterliegt der Verfügbarkeit und einer Bearbeitungsgebühr von 50€. Es wird 
empfohlen, uns Ihre neuen Daten unverzüglich, spätestens jedoch 8 Wochen nach Antrag zur 
Umbuchung mitzuteilen. Andernfalls wird die Umbuchung als Stornierung behandelt und es wird 
eine Gebühr erhoben (siehe Ziffer 14). Ihre neuen Daten sollten nicht später als 12 Monate 
von Ihren ursprünglichen Daten entfernt liegen. Wenn Ihr Haus für die neuen Daten nicht 
verfügbar ist, können Sie ein anderes Haus wählen. Eine eventuelle Differenz im Mietpreis 
muss vom Kunden getragen werden. Sie können Ihre Buchung nur einmal verzögern, 
danach verfällt Ihre Anzahlung.
  

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder mangelhafter Erfüllung des Vermieters vorliegt, behält KCC den Anspruch auf den Mietpreis. KCC hat für diesen Fall dem Reisenden lediglich selbstersparte Aufwendungen zu erstatten und ist verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen und diese an den Kunden weiterzuleiten.

 

7. Rücktritt durch den Vermieter

KCC kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich ein Kunde in starkem Maße vertragswidrig verhält. KCC behält jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. KCC muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evt. Erstattungen durch Leistungsträger.

 

8. Gewährleistung

a) KCC steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung.

b) Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sein, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

c) Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht hinreichend behoben werden, so ist KCC umgehend telefonisch oder per E-Mail zu unterrichten.  KCC wird alles Mögliche unternehmen, die Leistungsstörung umgehend zu beheben oder dem Reisenden eine mindestens gleichwertige Unterkunft anzubieten, soweit möglich.

d) Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Mietpreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel während des Mietzeitraums anzuzeigen und somit die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben..

e) KCC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Unterkunft anbietet.

f) Wird der Aufenthalt in einem Haus durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht nur dann zu, wenn KCC fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von KCC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Kunden der Aufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigen und für KCC erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

g) Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuhelfen, um evt. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen dem örtlichen Ansprechpartner bzw. der Agentur zur Kenntnis gibt (Kontaktinformationen in den Reiseunterlagen). Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Anzeige bei KCC als Vertragspartner. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Die Leistungsträger haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von KCC. Sie haben weder die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen noch rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung kann der Kunde innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietzeitraumes gegenüber KCC geltend machen. Ansprüche sollten vom Kunden in seinem eigenen Interesse schriftlich geltend gemacht werden.

b) Die reisevertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem KCC die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

 

10. Reisegepäck

KCC oder der Hauseigentümer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Reisegepäck.

 

11. Besondere Bestimmungen bei der Anmietung eines Ferienhauses

a) Der Kunde verpflichtet sich, nur die in der Anmeldung aufgeführte Zahl von Personen in einem Mietobjekt wohnen zu lassen. Übernachtung und/oder dauernder Aufenthalt weiterer nicht angemeldeter Personen im gemieteten Haus berechtigen KCC, den Hausbesitzer oder eine von ihm autorisierte Personen, eine Räumung des Hauses zu verlangen. In diesem Falle behält KCC den Anspruch auf den Mietpreis.

b) Der Aufenthalt im gemieteten privaten Ferienhaus erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. KCC bzw. die Besitzer des Hauses haften nicht für Schaden an Personen oder Eigentum, der dem Mieter, Mitreisenden oder Gästen widerfährt. Der Sicherheitsstandard irischer Häuser (Elektrik, Treppen, Feuerungsanlagen) weicht vom deutschen Standard ab. Der Mieter, seine Mitreisenden und Gäste werden deshalb zu besonderer Vorsicht ermahnt.

c) Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Gäste am Haus, seiner Einrichtung oder am Grundstück verursachen. Er verpflichtet sich, entstandene Schäden unverzüglich vor Ort anzuzeigen und diese so gering wie möglich zu halten. 

d) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Wohnkomfort und die bauliche Struktur der Häuser in Irland nicht immer mit deutschen Standards verglichen werden kann. In der Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung kann es im ländlichen Irland immer zu Störungen kommen.

e) Das County Kerry ist eine Region mit intensiver Viehwirtschaft. Dies kann naturgemäß zu Geruchs- und Lärmbelästigungen führen.

f) Kosten für die Endreinigung werden in der Regel vor Ort erhoben. Unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter leistet der Mieter eine Grundreinigung vor Verlassen des Mietobjekts. Dazu gehört Spülen und Einräumen des Geschirrs, Beseitigung sämtlicher Abfälle, Grobreinigung von Küche, Bad und WC, Abziehen der Bettwäsche. Wird diese Leistung vom Mieter nicht erbracht, kann vor Ort eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

g) Alle unser Häuser sind Nichtraucher-Häuser.

h) Der Mietpreis schließt in der Regel Nebenkosten wie Strom- und Ölverbrauch, Telefon usw. nicht ein. Es gilt die entsprechende Objektbeschreibung und der Mietvertrag. Anfallende Nebenkosten werden bei Abreise in bar fällig. Im Einzelnen gelten die Bedingungen, wie auf dem Mietvertrag vermerkt.

 

12. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die KCC zur Abwicklung des Mietvertrags zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Datenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

13. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

14. Rücktrittspauschale (siehe 5.a !)
25% ab Vertragsabschluß
60% vom 60.-31. Tag vor Mietbeginn
75% vom 30.-15. Tag vor Mietbeginn
100% ab 14. Tag vor Mietbeginn

 

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter wird eine Stornorechnung ausgestellt, die als Grundlage für evt. Erstattungsleistungen einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung dient. KCC empfiehlt dringend den Abschluss einer derartigen Versicherung!

 

15. Reiseversicherungen

Wir empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführung bei Unfall oder Krankheit.

 

16. Kontakt

KERRY COASTAL COTTAGES (KCC)
René Diosee

Coarhabeg

Valentia Island
County Kerry
Ireland

 

Telefon +353 87 3577043

Email:   info@ferienhaus-irland.de

web:     irland-ferienhaus.de

 

 

Gerichtsstandort: Co. Kerry / Irland

Stand:                                November 2020